Aufnahme in die Kita

Aufnahmebedingungen


Aufnahmeverfahren

Interessierte Erziehungsberechtigte können sich per Kontaktformular, per Mail oder per Telefon (Mo-FR) direkt bei der Kitaleitung über freie Kita-Plätze erkundigen. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, vereinbaren wir ein Gespräch mit den Eltern. Dabei besteht die Möglichkeit, die Kita zu besichtigen und Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. zu treffen. Wenn das Kind aufgenommen wird, muss ein Vertrag abgeschlossen. Die Aufnahmegebühr beträgt CHF 400, wobei 50% mit dem ersten Monatsbeitrag rückvergütet wird. Der Depotbetrag in der Höhe von CHF 2000 muss vor der Eingewöhnungszeit einbezahlt werden. Der Depotbetrag wird nach der Kündigung des Kitavertrages unverzinst zurückbezahlt. 



Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine können bei der Wohngemeinde beantragt werden. 

Einwohner der Stadt Luzern finden alle Infos betreffend Betreuungsgutscheine auf der Homepage der Stadt Luzern.


Tarife

Säuglingstarif

bis zur Vollendung des 18. Lebensmonat

  • Ganzer Tag mit Mittagessen  CHF 153
  • Monatspauschale CHF 602 (1 Tag)
  • Monatspauschale CHF 1204 (2Tage) 
  • Eingewöhnung einmalig für Kinder bis 24 Monate CHF 1204 (Pauschale für zwei Kita-Tage)

Kindertarif

ab dem 19. Lebensmonat

  • Ganzer Tag mit Mittagessen CHF 126
  • Monatspauschale CHF 496 (1Tag)
  • Monatspauschale CHF 992 (2Tage)
  • Eingewöhnung einmalig für Kinder ab 2 Jahren CHF 992

Wechsel des Betreuungstags

  • ist in der Anmeldegebühr inbegriffen

Zahlungsregelung

  • Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus bis zum 28. des Vormonats zu bezahlen.
  • Der monatliche Tarif wird als Pauschale berechnet, exklusiv Betriebsferien und kantonalen Feiertagen. Somit bezahlen die Eltern jeden Monat den selben Betrag. (Faktor 3,933)
  • Ein Kind gilt offiziell als Säugling bis zur Vollendung des 18. Lebensmonates. Bsp. Wenn das Kind am 17.9., 18 Monate alt wird, bezahlen die Eltern bis Ende September den Säuglings- und ab Oktober den Kindertarif unabhängig davon auf welcher Gruppe das Kind ist.
  • Geschwisterrabatt:
    Die Betreuungsgebühren des Geschwisterkindes reduzieren sich um 5%, des 3. Geschwisterkindes um 15%.